DATENSCHUTZHINWEISE ZUR VIDEOÜBERWACHUNG
Im Waldhotel am Nürburgring wird eine Videoüberwachung eingesetzt.
I. DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER:
Unseren Datenschutzbeauftragten Videoüberwachung erreichen Sie hier:
Waldhotel am Nürburgring
E-mail: datenschutz@siep.com
II. ZWECK DER VIDEOÜBERWACHUNG UND RECHTSGRUNDLAGE
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten, zur Beweissicherung bei Straftaten und der Lenkung des Besucherstroms zu Sicherheit von Leben und Gesundheit.
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.
III. EMPFÄNGER / WEITERGABE VON DATEN
Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten ggf. an Strafverfolgungsbehörden weiter.
Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.
IV. DATENVERARBEITUNG AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.
V. LÖSCHUNG VON DATEN
Die gespeicherten Videoaufzeichnungen werden nach spätestens 72 Stunden gelöscht.
VI. IHRE RECHTE ALS BETROFFENE/R
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
VII. BESCHWERDERECHT BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE
Sie haben ferner das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
LDI NRW – Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen