Impressum / Rechtliche Verantwortung i. S. des TDG (§6 ff.)
Waldhotel am Nürburgring
Am Buchholz 16
D-56729 Baar-Wanderath
Inhaber: Urban Siep
Anfragen und Reservierungen unter:
E-Mail: kontakt@waldhotel-am-nuerburgring.de
Telefon: +49 (0) 26 56 95 26 56 7
Telefax: +49 (0) 26 56 95 26 56 9
Reservierungs-Hotline von Montag bis Freitag
von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr für Sie im Einsatz.
Umsatzsteuer-Identnummer:
DE 243412122
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Waldhotel am Nürburgring für das
Hotel in Baar – Wanderath (Stand: Februar 2017)
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Vermietung von Tagungsräumen, Räumen bzw. Einrichtungen des Freizeitbereichs und die Zimmerreservierung als auch für Bewirtungen auf dem Gelände des Waldhotels am Nürburgring, Baar-Wanderath. Vertragsgrundlage ist neben den vorliegenden AGB die in der Tagungs- und Bankettvereinbarung aufgeführten sowie zwischen dem Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath und dem Leistungsnehmer vereinbarten Leistungen bzw. Daten der Zimmerreservierung / Bankettvereinbarung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Leistungsnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht bzw. die Leistung erfolgt. Geschäftsbedingungen des Leistungsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (schriftliche Bestätigung) oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, durch die Bereitstellung der Leistung durch das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, gegenüber dem Leistungsnehmer zu Stande. Vertragspartner ist das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath (im Folgenden „Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath“ genannt) und der Leistungsnehmer. Jegliche Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung beider Vertragspartner. Beabsichtigt der Leistungsnehmer eine politische oder weltanschauliche Veranstaltung, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der schriftlichen Zustimmung des Waldhotels am Nürburgring, Baar-Wanderath. Verschweigt der Leistungsnehmer diese Absicht, ist das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und entsprechende Bereitstellungsentgelte zu berechnen.
Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn dem Vermieter die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob der Vermieter seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Raumbereitstellung
Der Leistungsnehmer erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten, es sei denn, die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten ist ausdrücklich vertraglich vereinbart. Sollte die Bereitstellung vereinbarter Zimmer / Funktionsräume – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sein, ist das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, berechtigt und verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz – soweit dies zumutbar ist auch außerhalb des Waldhotels am Nürburgring, Baar-Wanderath – Sorge zu tragen.
4. Verlängerungsmöglichkeit
Die Inanspruchnahme der gemieteten Räumlichkeiten über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, möglich. Sollten Räume ohne eine solche Vereinbarung genutzt werden, ist eine tägliche Nutzungsentschädigung in Höhe der üblichen Tagesmiete zu zahlen. Soweit die in Anspruch genommenen Räumlichkeiten bereits auf Grund einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung einem Dritten zugesichert wurden, hat der Leistungsnehmer neben dem Nutzungsentgelt jegliche Mehrkosten einschließlich eventuellen Schadenersatzes zu tragen, die aus dem anderweitigen Vertragsverhältnis mit dem Dritten entstehen können. Die vorgenannten Bestimmungen gelten entsprechend, wenn sonstige vom Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, angebotene Leistungen über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus in Anspruch genommen werden.
5. Stornierungen / Umbuchungen
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung des Vertrages. Der Vertrag kann von dem Leistungsnehmer einseitig nur innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fristen und gegen Zahlung einer Rücktrittsgebühr (Anteil des Preises) gekündigt (storniert) werden.
Bis zu 2 Tage vor Anreise 0%, danach 100 %.
Bei Gruppenbuchungen (ab 6 Zimmern) oder Buchungen während Großveranstaltungen am Nürburgring gelten abweichende Stornierungsbedingungen gemäß individueller Vereinbarung. Im Zweifel wie folgt:
– bei fehlender Stornierung zum Tag der Veranstaltung (no show): 100%
– am Tag der Veranstaltung bis 28 Kalendertage (4 Wochen) vor der Veranstaltung: 90 %
– bis 29 Kalendertage vor der Veranstaltung: 10 %
Bei vorzeitigem Abbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
6. Preise
Soweit zwischen den Parteien nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den vom Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, angegebenen Preisen für sog. Leistungen (Tagungs-/Gastronomiekomponente und Übernachtung/Frühstück) um Preise pro Person und bei den Preisen für sog. Zusatzleistungen um Preise pro Tag. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Bereitstellung der Leistung ein längerer Zeitraum als vier Monate, so hat das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, das Recht, im Fall von Preiserhöhungen für die zu erbringenden Leistungen nach vorhergehender Information des Leistungsnehmers Preisänderungen vorzunehmen.
7. Gruppenbuchungen
Gruppenbuchungen liegen vor, wenn Leistungen für mindestens sechs Personen gebucht werden. Bei Gruppenbuchungen ist der Leistungsnehmer verpflichtet, bis 14 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe eine Teilnehmerliste sowie Wünsche bezüglich zeitlichem Ablauf, Mediengestellung, Bestuhlung, etc. schriftlich mitzuteilen. Soweit diese Frist nicht eingehalten wird, kann die gewünschte Leistung nicht sichergestellt werden; Schadensersatz-, Wandlungs- oder Minderungsrechte des Leistungsnehmers bestehen in diesen Fall nicht. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 14 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe schriftlich übermittelt werden. Andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Ziffer 5 bleibt unberührt.
8. Zahlungen / Rechnungen
Die Vergütung bestellter Leistungen ist auch dann zahlbar und fällig, wenn sie nicht in Anspruch genommen worden sind. Rechnungsreklamationen sind spätestens bis zehn Kalendertage nach Erhalt der Rechnung gegenüber dem Rechnungsaussteller geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang beim Empfänger an. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt. Über die Vertragsleistungen hinausgehende Leistungen, durch die zusätzliche Kosten entstehen (z.B. Telefon, Getränke), sind, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, vor der Abreise von jedem Gast selbst bar oder bargeldlos zu bezahlen.
9. Störungen
Störungen an vom Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, so bald als möglich beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann von dem Leistungsnehmer nicht geltend gemacht werden, soweit die Störungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, herbeigeführt wurden.
10. Anbringen von Dekorationsmaterial
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Waldhotels am Nürburgring, Baar-Wanderath, nicht gestattet. Soweit einem entsprechenden Vorgehen zugestimmt wurde, müssen sämtliches Dekorationsmaterial sowie das Anbringen der Materialien feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Es dürfen nur solche Dekorationen vorgenommen werden, die keine baulichen Änderungen oder Beeinträchtigungen der Bausubstanz zur Folge haben. Nach dem Ende der Veranstaltung ist das Dekorationsmaterial unverzüglich zu entfernen.
11. Bewirtung / Rauchen / Haustiere
Die Bewirtung darf ausschließlich mit den vom Waldhotel am Nürburgring zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Ausgenommen hiervon ist eine Selbstversorgung im Appartement am Waldhotel, weitere Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Waldhotels am Nürburgring. Generell ist das Rauchen im Gebäude verboten; Tiere können nach vorheriger Abstimmung mit dem Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, aufgenommen werden. Wegen des zusätzlichen Aufwands bei der Reinigung wird eine Servicegebühr erhoben.
12. Haftung des Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath
Für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen sowie Sachen, die in einem Fahrzeug belassen werden, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für eingebrachte Sachen ist ausgeschlossen, soweit der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung durch einen Teilnehmer oder die Beschaffenheit der Sache selbst oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg und Naturereignisse verursacht worden ist. Im Übrigen wird die Haftung des Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Sachen gem. § 702 BGB der Höhe nach beschränkt, soweit diese nicht durch das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden bzw. das Waldhotel am Nürburgring, Baar-Wanderath, die Aufbewahrung der Sache pflichtwidrig abgelehnt hat.
13. Haftung des Leistungsnehmers
Der Leistungsnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, insbesondere für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars sowie für Verursachung von technischen Störungen etc., die durch ihn oder seine Teilnehmer schuldhaft verursacht werden. Der Leistungsnehmer haftet auch für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern selbst verursachter Kosten (z.B. Telefon). Der Leistungsnehmer hat sich bei der Nutzung des Internetzugangs des Waldhotel am Nürburgrings an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen (z.B. illegale Downloads, Streaming etc.).
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die im Rahmen der Auftragsabwicklung angegebenen Daten werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Wir sichern Ihnen strenge Vertraulichkeit zu. Sie können jederzeit Korrekturen oder Löschungen verlangen, soweit die Daten nicht zwingend für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendig sind. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist Gerichtsstand Mayen, soweit es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Haftungsauschluss
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